Mitarbeitergeschenke zu Weihnachten steuerfrei: Wie Sie Freude schenken und Steuervorteile nutzen
Jedes Jahr stehst du als Arbeitgeber vor der gleichen Frage: Wie kannst du zu Weihnachten deine Wertschätzung zeigen, ohne in steuerliche Fettnäpfchen zu treten? Mitarbeitergeschenke zu Weihnachten steuerfrei zu gestalten, ist dabei ein echter Balanceakt. Einerseits möchtest du Freude schenken und das Wir-Gefühl stärken, andererseits sollen Aufwand und Kosten überschaubar bleiben – und natürlich das Finanzamt zufrieden sein.
Genau deshalb ist das Thema so wichtig: Steuerfreie Weihnachtsgeschenke sind mehr als nur nette Gesten. Sie motivieren Teams, binden Mitarbeitende ans Unternehmen und verbessern langfristig dein Firmenimage. Gerade in der Praxis begegnen mir immer wieder Unsicherheiten:
- Wo liegt die Grenze zwischen Geld- und Sachgeschenken?
- Welche aktuellen Freigrenzen gelten für steuerfreie Mitarbeitergeschenke zu Weihnachten?
- Wie sieht die korrekte Dokumentation aus?
Vielleicht hast du selbst schon erlebt, wie schnell Sonderzahlungen oder Gutscheine steuerpflichtig werden – und wie viel Ärger das nach sich ziehen kann. Gerade bei nachhaltigen, individuellen Geschenken – wie einem personalisierbaren Blumentopf oder einem liebevoll zusammengestellten Kinder Pflanzset – lohnt es sich, die steuerlichen Spielregeln genau zu kennen.
In diesem Leitfaden erfährst du, wie du Mitarbeitergeschenke zu Weihnachten steuerfrei verschenkst und welche Fallstricke du unbedingt vermeiden solltest. Dich erwarten:
- Praxisbeispiele aus dem Unternehmensalltag
- Checklisten und tabellarische Übersichten für den schnellen Überblick
- Die neuesten steuerlichen Regelungen, klar und verständlich erklärt
So kannst du mit gutem Gefühl Freude schenken – und steuerlich alles richtig machen.
Inhalt - Lesezeit ca. 6 Min

Welche Geschenke sind zu Weihnachten für Mitarbeiter steuerfrei?
Die Frage, welche Geschenke zu Weihnachten für Mitarbeiter steuerfrei sind, begegnet mir jedes Jahr aufs Neue. Gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen wie unserem, wo Wertschätzung und ein gutes Miteinander großgeschrieben werden, willst du ungern in die Steuerfalle tappen. Deshalb teile ich hier meine Erfahrungen und das aktuelle Wissen dazu – übersichtlich und mit echten Beispielen aus dem Alltag.
Sachgeschenke vs. Geldgeschenke – worin liegt der Unterschied?
Das deutsche Steuerrecht ist bei Mitarbeitergeschenken ziemlich eindeutig: Es macht einen Unterschied, ob du Geld oder Sachgeschenke überreichst. Während Geldgeschenke – auch als Gutschein oder Überweisung – in der Regel immer steuer- und sozialversicherungspflichtig sind, gibt es für Sachgeschenke großzügigere Freigrenzen.
- Geldgeschenke: Hierunter fällt alles, was in bar, per Überweisung oder als Geldkarte ausgehändigt wird. Bereits ab dem ersten Cent fallen Lohnsteuer und Sozialabgaben an.
- Sachgeschenke: Das sind Dinge wie Geschenkkörbe, Gutscheine für Waren (keine Geldgutscheine!), Eventtickets oder unsere personalisierte Blumentöpfe. Hier gelten bestimmte Freigrenzen, unter denen die Geschenke steuerfrei bleiben können.
Sachbezugsfreigrenze und persönliche Anlässe – das solltest du wissen
Seit 2022 gelten zwei zentrale Werte, die du beim Schenken kennen solltest:
- 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze: Monatlich darfst du jedem Mitarbeiter Sachgeschenke bis zu 50 Euro (inkl. Umsatzsteuer) zukommen lassen, zum Beispiel als Weihnachtsgeschenk. Bleibst du unter dieser Grenze, ist das Geschenk steuerfrei.
- 60-Euro-Freigrenze für persönliche Anlässe: Zu bestimmten Anlässen wie Geburtstag, Hochzeit oder Geburt darf das Geschenk sogar bis zu 60 Euro betragen. Wichtig: Weihnachten zählt nicht als persönlicher Anlass im Sinne des Gesetzes!
Wer wie ich gerne persönlich schenkt, muss also zu Weihnachten auf die 50-Euro-Grenze achten. Für individuelle Ehrentage kannst du dagegen ausnahmsweise bis zu 60 Euro gehen.
Typische steuerfreie Weihnachtsgeschenke – Beispiele aus dem Alltag
Ich finde, gerade zu Weihnachten sollte ein Geschenk nicht nur den Regeln entsprechen, sondern auch von Herzen kommen. Hier ein paar Beispiele, wie wir das bei Naturmacher und in anderen Unternehmen machen:
- Unter 50 Euro: Klassisch sind hier hochwertige Schokolade, Bücher, Wein oder Tee. Besonders beliebt sind auch Pflanzen oder kleine Sets, wie unser Kinder Pflanzset für Kolleg:innen mit Familie oder unser Mini Blumentopf für Sprüche – individuell graviert mit einer persönlichen Botschaft. Gutscheine sind weiterhin erlaubt, solange sie sich auf Sachleistungen (z.B. ein Kaufhaus-Gutschein) beziehen und nicht mit Bargeld auszahlbar sind.
- Unter 60 Euro: Diese Grenze gilt nur für persönliche Anlässe. Hier kannst du zum Beispiel einen Blumentopf mit Fotogravur zur Geburt oder zum Jubiläum verschenken oder ein exklusives Pflanzen-Set mit besonderen Samen.
- Über 50 bzw. 60 Euro: Überschreitest du die jeweilige Grenze, wird das Geschenk insgesamt steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das lohnt sich meist nicht für beide Seiten, weil der Aufwand und die Abgaben steigen.
Vergleich: Was ist wann steuerfrei?
| Geschenkart | Anlass | Maximalbetrag | Steuerstatus | Beispiel |
|---|---|---|---|---|
| Sachgeschenk | Weihnachten | 50 € | steuerfrei | Personalisierter Blumentopf, Schokolade, Buch |
| Sachgeschenk | Persönlicher Anlass (Geburtstag, Jubiläum) | 60 € | steuerfrei | Graviertes Pflanz-Set, Gutschein für Sachleistung |
| Geldgeschenk | Jeder Anlass | keine Freigrenze | steuerpflichtig ab 1 Cent | Bargeld, Überweisung |
| Sachgeschenk | Weihnachten | über 50 € | steuerpflichtig vollumfänglich | Hochwertiger Technikartikel |
Zusätzliche praktische Hinweise aus Erfahrung
Was ich in den letzten Jahren gelernt habe: Die Dokumentation ist alles! Egal, ob du einen gravierten Blumentopf oder ein Buch verschenkst, halte Empfänger, Anlass und Wert gut fest. Bei Naturmacher haben wir ein einfaches Formular entwickelt, mit dem wir die Geschenke dokumentieren – so bist du im Falle einer Prüfung auf der sicheren Seite.
Noch ein Tipp: Selbst wenn du mehrere kleine Geschenke im Monat verteilst (zum Beispiel Adventskalender, Nikolausüberraschung und Weihnachtsgeschenk), zählt die Summe aller Sachzuwendungen pro Monat für die 50-Euro-Grenze. Mehrfach schenken ist möglich, aber nur solange du insgesamt unter dem Freibetrag bleibst.
Gestalte deinen Mini-Blumentopf
Unsere Empfehlungen für sinnvolle und persönliche Weihnachtsgeschenke
- Mach es persönlich: Ein Geschenk mit Namen oder einer individuellen Botschaft bleibt lange in Erinnerung. Persönlich gravierte Blumentöpfe von Naturmacher sind hier ein gutes Beispiel: Sie sind nicht nur nützlich, sondern auch nachhaltig und individuell. Schau dir gerne mal unseren Blumentopf Designer an – so kannst du für jeden Kollegen eine passende Botschaft gestalten.
- Setze auf Nachhaltigkeit: Immer mehr schätzen Geschenke, die Sinn machen und nicht nach Weihnachten in der Ecke landen. Ein Pflanz-Set mit Bio-Erde und besonderen Samen bringt nicht nur Freude beim Auspacken, sondern auch langfristig beim Wachsen und Pflegen.
- Nutze die Freigrenzen bewusst: Bleib pro Person und Monat unter den geltenden Grenzen – so bleibt das Geschenk steuerfrei und du ersparst dir unnötigen Verwaltungsaufwand.
Fazit: Steuerfreie Mitarbeitergeschenke zu Weihnachten sind nicht nur eine Frage der Gesetzestexte, sondern vor allem ein Zeichen echter Wertschätzung. Wenn du die Grenzen kennst und kreativ bleibst, machst du vieles richtig – und sorgst dafür, dass deine Aufmerksamkeit lange nachwirkt. Und falls du nach einer Idee suchst, die wirklich ankommt: Ein personalisierter Blumentopf bringt Weihnachten auf ganz natürliche Weise ins Team.

Mitarbeitergeschenke Weihnachten steuerfrei: Was sind die wichtigsten Do's & Don'ts?
Gerade zu Weihnachten möchtest du deinen Mitarbeitenden gerne eine Freude machen – und das am besten steuerfrei. Damit dein Geschenk, z. B. ein persönlicher Blumentopf mit Gravur, auch wirklich beim Team ankommt und nicht beim Finanzamt landet, solltest du diese Do’s & Don’ts kennen:
| ✅ DO | ❌ DON'T |
|---|---|
|
Wertgrenze einhalten → Maximal 50 € inkl. MwSt. pro Anlass steuerfrei. |
Grenze übersteigen → Überschreitest du 50 €, wird das Geschenk steuerpflichtig. |
|
Anlass beachten → Geschenke zu persönlichen Anlässen sind steuerfrei möglich. |
Beliebige Zeitpunkte wählen → Ohne Anlass gelten strengere steuerliche Regeln. |
|
Geldwerte Vorteile vermeiden → Sachgeschenke wie Fotogravir Blumentopf sind steuerfrei, Bargeld nie. |
Bargeld schenken → Bargeld ist immer steuerpflichtig, egal in welcher Höhe. |
|
Dokumentieren → Schenke mit Dokumentation von Anlass, Wert und Empfänger. |
Nachweise vergessen → Fehlende Dokumentation kann zu Nachzahlungen führen. |
|
Geeignete Gutscheine wählen → Nur Sachgutscheine, keine universellen Geldkarten nutzen. |
Universalgutscheine verschenken → Sie gelten steuerlich als Geld und sind nicht absetzbar. |
|
Auf Verteilung achten → Geschenke müssen allen Mitarbeitenden zugänglich sein. |
Nur Einzelne beschenken → Diskriminierung kann steuerlich und rechtlich problematisch werden. |
Infografik-Idee: Übersicht mit drei Spalten: Anlass (z. B. Weihnachten, Geburtstag), Wertgrenze (50 €), zulässige Geschenkarten (Sachgeschenk, Sachgutschein, kein Bargeld). Icons für Geschenk, Geldschein und Dokumentation ergänzen den Überblick. So bleibt dein Mitarbeitergeschenk zu Weihnachten – wie ein persönlicher Blumentopf mit Gravur – für alle Beteiligten eine runde Sache!

Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die steuerfreie Grenze für Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter?
Die steuerfreie Grenze für Weihnachtsgeschenke liegt bei 50 Euro pro Anlass. Wird dieser Betrag pro Mitarbeiter nicht überschritten, bleibt das Geschenk steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass es sich um ein Sachgeschenk handelt, kein Geld.
Welche Arten von Geschenken sind zu Weihnachten steuerfrei?
Nur Sachgeschenke wie Gutscheine, Waren oder Blumen sind steuerfrei, wenn sie den Freibetrag einhalten. Geldgeschenke zählen nicht dazu. Wichtig ist, dass der Wert des Geschenks die 50-Euro-Grenze pro Anlass nicht überschreitet.
Gelten die steuerfreien Grenzen pro Monat oder pro Anlass?
Die steuerfreie Grenze von 50 Euro gilt pro Anlass, nicht pro Monat. Weihnachten zählt als ein Anlass. Geschenke zu Geburtstagen oder Jubiläen gelten jeweils als eigener Anlass mit eigener Freigrenze.
Was ist der Unterschied zwischen Sachgeschenken und Geldgeschenken zu Weihnachten?
Sachgeschenke wie Gutscheine oder Waren sind bis 50 Euro steuerfrei, Geldgeschenke dagegen immer steuerpflichtig. Nur Sachzuwendungen können als steuerfreies Weihnachtsgeschenk für Mitarbeiter gewährt werden.
Wie funktioniert die Pauschalversteuerung bei Weihnachtsgeschenken an Mitarbeiter?
Übersteigt das Geschenk 50 Euro, kann der Arbeitgeber pauschal mit 30 % versteuern. Die Pauschalversteuerung verhindert, dass Mitarbeiter das Geschenk versteuern müssen. Der Arbeitgeber übernimmt dann die Steuerlast.
Welche Geschenke sind bei besonderen Anlässen steuerfrei?
Zu besonderen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeit oder Weihnachten sind Sachgeschenke bis 50 Euro steuerfrei. Jeder Anlass hat eine eigene Freigrenze, solange die Zuwendung betrieblich veranlasst ist.
Müssen Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter dokumentiert werden?
Ja, Weihnachtsgeschenke müssen dokumentiert werden. Arbeitgeber sollten Art, Wert, Datum und Empfänger des Geschenks festhalten, um die Einhaltung der Freigrenze bei einer Prüfung nachweisen zu können.
Was passiert, wenn die steuerfreie Freigrenze für Mitarbeitergeschenke überschritten wird?
Wird die 50-Euro-Grenze überschritten, ist das gesamte Geschenk steuer- und sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber kann alternativ die Pauschalversteuerung wählen, um die Steuerlast für den Mitarbeiter zu übernehmen.
Wie sind Gutscheine oder Prepaidkarten als Weihnachtsgeschenke steuerlich zu behandeln?
Gutscheine und Prepaidkarten sind steuerfrei, wenn sie Sachbezug sind und 50 Euro pro Anlass nicht übersteigen. Sie dürfen nur für bestimmte Waren oder Dienstleistungen einlösbar sein, nicht als Barauszahlung.
Sind Weihnachtsgeschenke an Kunden ebenfalls steuerbegünstigt?
Geschenke an Kunden sind bis 35 Euro pro Jahr und Empfänger als Betriebsausgaben absetzbar. Sie dürfen jedoch nicht als steuerfreier Sachbezug behandelt werden wie bei Mitarbeitern. Die Freigrenze ist niedriger.